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VGH Bayern, 10.10.2013 - 15 ZB 13.1688 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
ProzesskostenhilfeFortsetzung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, das nach Klagrücknahme eingestellt wurde (verneint)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 17.07.2013 - Au 4 K 13.468
- VGH Bayern, 10.10.2013 - 15 ZB 13.1688
- VGH Bayern, 16.12.2013 - 15 ZB 13.1688
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- VG Augsburg, 17.07.2013 - Au 4 K 13.468
Fortsetzung von Verfahren nach Klagerücknahme und Erledigterklärung (abgelehnt)
Auszug aus VGH Bayern, 10.10.2013 - 15 ZB 13.1688
Soweit der Kläger im Zulassungsverfahren vortragen lässt, ihm sei aufgrund psychischer Überlastung bei dem Klageantrag vom 30. März 2013 ein folgenschwerer Flüchtigkeitsfehler unterlaufen, ist nicht ersichtlich, was sein Klageantrag vom 30. März 2013 im Verfahren Au 4 K 13.468 mit der Wirksamkeit seiner Rücknahmeerklärung vom 27. Juni 2012 im Verfahren Au 4 K 11.1272 zu tun hat.Dass dem Kläger in den Verfahren Au 4 K 13.468 oder Au 4 K 11.1272 das rechtliche Gehör versagt worden oder ihm der gesetzliche Richter entzogen worden wäre, ist nicht ersichtlich.
- BVerwG, 09.01.1985 - 6 B 222.84
Widerruf einer Prozesshandlung im Verwaltungsprozess - Widerruf einer infolge …
Auszug aus VGH Bayern, 10.10.2013 - 15 ZB 13.1688
Dies lässt die Wirksamkeit der Rücknahmeerklärung aber schon deshalb unberührt, weil die Grundsätze des materiellen Rechts über die Anfechtung wegen Irrtums und anderer Willensmängel auf die Prozesshandlungen, also auch die Rücknahme einer Klage, im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht anwendbar sind (vgl. BVerwG, B.v. 9.1.1985 - 6 B 222/84 - NVwZ 1985, 196 m.w.N.).
- VG Augsburg, 17.09.2014 - Au 4 K 14.593
Wiederaufnahmeverfahren (abgelehnt); keine Wiederaufnahmegründe
Den Antrag auf Zulassung der Berufung hiergegen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 10. Oktober 2013 (15 ZB 13.1688) abgelehnt.